Wenn es zu spät ist ...

Ist es für eine Restrukturierung oder gar Sanierung des Unternehmens zu spät, schreibt der Gesetz- geber zum Schutz der Gläubiger des Unter- nehmens die rechtzeitige und umfassende Anmeldung der Insolvenz vor.

Hierbei ist neben den Form- und Zeitvorschriften der verschiedenen Gesetzesvorschriften ins- besondere die persönliche Haftung der Geschäfts- führer bzw. Vorstände zu beachten.

An dieser Stelle helfen Ihnen gerne unsere Kooperationspartner weiter. Wir stellen gerne – auch kurzfristig - den Kontakt zu den relevanten Ansprechpartnern her. Rufen Sie uns einfach an. Wir behandeln diese Fälle natürlich mit einer besonderen Vertraulichkeit.